Auf dem Weg zu einer mündigen Beteiligungskirche im ländlichen Raum
Sondersynode des Kirchenkreises Wittgestein am 05.03.2001 in Bad Laasphe, einstimmig beschlossen. Es ist die Grundlage für die weitere Diskussion über die Strukturreform im
Kirchenkreis Wittgenstein.
1. Theologische Grundlegung
Jesus Christus spricht: Mir ist gegeben alle Gewalt im Himmel und auf Erden. Darum gehet hin in alle Welt und machet zu Jüngern alle Völker. Taufet sie
auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe. Und siehe, ich bin bei euch alle Tage bis an der Welt Ende. (Mt 28,18–20)
So seid ihr nun nicht mehr Gäste und Fremdlinge, sondern Mitbürger der Heiligen und Gottes Hausgenossen, erbaut auf den Grund der Apostel und
Propheten, da Jesus Christus der Eckstein ist, auf welchem der ganze Bau ineinandergefügt wächst zu einem heiligen Tempel in dem Herrn. (Eph 2, 19–21)
Die christliche Kirche ist die Gemeinde von Brüdern [und Schwestern], in der Jesus Christus in Wort und Sakrament durch den Heiligen Geist als der Herr
gegenwärtig handelt. (Barmer Theologische Erklärung, These III)
Mit Recht betont die Reformvorlage in einer Besinnung auf „Wesen, Auftrag und Aufgaben der Kirche“ im 1. Kapitel, dass alle „Strukturreformen
… sich am Wesen und am Auftrag der Kirche [zu] orientieren“ haben (S. 13). Deshalb bedarf diese theologische Grundlegung besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit, birgt doch gerade sie die Chance in sich,
gegenwärtige Strukturen zu überprüfen und der jeweiligen Situation angemessene Formen zu entwickeln. Allerdings vermissen wir eine durchgängige, konstruktive Verknüpfung von theologischer Grundlegung und praktischer
Strukturplanung im vorliegenden Reformpapier. Deshalb kann man den Eindruck gewinnen, die Kirche mit Zukunft sei machbar, wenn nur das Prinzip der Effektivität durchgehalten wird.
Kirche ist nicht machbar. Haupt und Subjekt der Kirche ist Jesus Christus, der sich seine Gemeinde sammelt. Subjekt des Handelns ist immer Christus
allein, der Menschen ruft und befähigt, den Glauben an ihn ganzheitlich zu leben und seine Zeugen in der Welt zu sein.
Kirche ist nicht machbar. Und doch sollen wir etwas tun. Es ist uns aufgetragen, dem Willen Gottes in Zeugnis und Dienst an den von Gott geliebten
Menschen und seiner Kreatur zu entsprechen. Ob wir da auf rechtem Weg sind, ist immer neu gemeinsam an der Heiligen Schrift zu überprüfen.
Nicht unser Tun, sondern die lebendige Gegenwart Gottes durch den Heiligen Geist begründet und erhält Kirche in Gegenwart und Zukunft. Daraus resultiert
für die Glaubenden eine Unmittelbarkeit, die sich im Gedanken des Priestertums aller Gläubigen manifestiert. Eine Kirche, die einseitige Betreuungsstrukturen aufweist oder aufbaut, wird diesem Ansatz nicht gerecht.
Vielmehr ist ein Perspektivenwechsel von der Betreuungs- zur Beteiligungskirche der theologischen Grundlegung angemessen.
Die Beteiligungskirche nimmt zwei Gedanken ernst: 1. Alle Getauften sind von Gott angenommene und geliebte Geschöpfe. 2. Alle Getauften sind von
Gott gerufen im Glauben sich ihm anzuvertrauen und werden von ihm befähigt, am Bau seines Reiches und an der Gestaltung der Gemeinde in der Welt mitzuarbeiten.
Im Grundsatz begrüßen wir deshalb den Prozess der Vergewisserung und Neuorientierung, der durch die Reformvorlage angestoßen wird. Auch im Bereich unseres
Kirchenkreises und unserer Gemeinden sehen wir die Notwendigkeit, über die Zielrichtung unserer Arbeit erneut nachzudenken, bisherige Aufgabenfelder zu überprüfen und neue entschlossen anzugehen. Insbesondere in den
Anregungen, „mehr Beteiligung von Laien“ und Begegnungen „auf Augenhöhe“ zu ermöglichen, erkennen wir bedenkenswerte Impulse. Das Bemühen um einladende Gemeindestrukturen, um offenes Zugehen auf
Gemeindeglieder und auch auf Menschen, die die Kirche verlassen haben oder noch nie Mitglied einer evangelischen Kirche waren, wird von uns begrüßt. Auch für uns sind dies Möglichkeiten, „gegen den Trend zu
wachsen“. Diese Impulse und deren Umsetzung bedürfen aber im weiteren des ständigen Dialogs mit der theologischen Grundlegung.
2. Auf dem Weg zur mündigen Gemeinde –
Stellungnahme zum Strukturpapier aus der Sicht der Kirchengemeinden
2.1. Chancen der traditionellen Strukturen
Die traditionellen, dörflich-ländlichen Strukturen, durch die die Gemeinden in unserer Region weithin geprägt sind, bergen nicht zu vernachlässigende Chancen in sich. Allgemein wird eine ungebrochene Verbundenheit
der Menschen mit der Gemeinde vor Ort wahrgenommen. Die Ortsgemeinde ist Kristallisationspunkt einer christlichen Identität. Mitgliedschaft gehört selbstverständlich zum Alltag. Es herrscht eine natürliches
Treueverhältnis zur Ortsgemeinde.
Diese Struktur wird zur Zeit im wesentlichen durch die personale Struktur des Pfarramtes gewährleistet. Für die Menschen in den Dörfern ist der Pfarrer/die Pfarrerin immer noch die Person, in der Gemeinde Gestalt
gewinnt. Gewünscht wird ein reger, familiärer Kontakt. Pfarrerinnen und Pfarrer sind kontinuierliche Wegbegleiter ganzer Generationen. An allen Stationen des Lebens, insbesondere aber auch bei der Sterbe- und
Trauerbegleitung wird ein intensiver Kontakt gewünscht. Vielerorts gehören Aussegnungen noch zu den gerne in Anspruch genommenen Riten.
Darüber hinaus wird selbstverständlich erwartet, dass die Pfarrerinnen und Pfarrer am Gemeinschaftsleben des Dorfes teilnehmen. Die Treue der Seelsorgerinnen und Seelsorger zu ihrer Heimatgemeinde bestimmt die Treue
der Gemeindeglieder wesentlich mit.
Angesichts dieser Strukturen scheinen manche Aspekte und Anregungen des Strukturpapiers nur schwer umsetzbar zu sein. Angeregt wird etwa die Beschränkung der Amtszeit; damit wird dem Wunsch nach kontinuierlicher,
seelsorgerlicher Begleitung nur noch begrenzt entsprochen. Erwähnt wird auch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements; auch hier stoßen Reformprozesse angesichts der dörflichen Strukturen an ihre Grenzen: Ein
ehrenamtlich organisierter Besuchsdienst, der neben den seelsorgerlichen Besuchsdienst des Pfarrer/der Pfarrerin treten könnte, ist insoweit nur schwer einzurichten, als eine Distanz, die zwischen Besuchern und
Besuchten notwendig ist, in den Dörfern nicht gewährleistet ist. Häufig bestehen verwandtschaftliche Beziehungen, die einer unvoreingenommenen Begegnung im Wege stehen. Das behindert das konkrete, unvoreingenommene
Gespräch, steht aber auch der Legitimation der Besuchenden als Vertreter der Gemeinde entgegen.
Kritisch ist auch die freie Wahl der Seelsorgezuständigkeit zu sehen (S. 74). Sind hier keine eindeutigen Zuordnungen mehr ausgesprochen, wird dies unter den Gemeindegliedern Unsicherheiten auslösen.
Die personale Struktur des Pfarramtes in ländlicher Region ist deshalb so weit wie möglich zu erhalten. Das hat insbesondere auch Konsequenzen für die später zu besprechende Vorlage des Finanzausgleichsgesetzes. Ein
Berechnungsschlüssel, der allein die Zahl der Gemeindeglieder zur Grundlage nimmt, jedoch die besonderen Ansprüche und Erwartungen, die an die Seelsorger im ländlichen Raum gerichtet werden, sowie die besonderen
Chancen, die in der personalen Struktur des Pfarramtes im ländlichen Raum liegen, nicht berücksichtigt, ist ungerecht und unterläuft eine Strukturreform, wie wir sie mit dem vorliegenden Konzept anstreben.
2.2. Grenzen der gegenwärtigen Strukturen
2.2.1. Die Entwicklung der Mitgliederzahlen in den nächsten Jahren
Es steht zu erwarten, dass die Bevölkerungszahlen in unseren jetzt schon relativ kleinen Gemeinden weiter schrumpfen werden. Zum einen ist diese Entwicklung durch die Altersstruktur der Bevölkerung demographisch
festgelegt – wenn auch der Rückgang der Bevölkerungszahlen weit weniger dramatisch sein wird, als dies in städtischen Regionen zu vermuten ist. Zum anderen steht aber auch zu erwarten, dass die
Individualisierung und Säkularisierung, die in den städtischen Regionen schon weiter um sich gegriffen haben, auch in ländlich strukturierten Regionen zunehmen werden. Die Selbstverständlichkeit, mit der heute noch
Kirchenmitgliedschaft gelebt wird, kann für die nächsten Jahre nicht mehr vorausgesetzt werden.
Unter diesen Umständen kann eine flächendeckende pastorale Begleitung kaum mehr gewährleistet werden. Es wäre deshalb geradezu fahrlässig, die Gemeinden auf diese Situation unvorbereitet zu lassen. Vielmehr sind die
jetzt noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten zu nutzen, um den Gemeinden zu neuer Mündigkeit zu verhelfen und die Pastorenzentriertheit abzubauen. Die Gemeinden müssen in einen Prozess eingewiesen werden, an deren
Ende die Befähigung steht, geistlichen Leben auch abseits von professioneller, pastoraler Begleitung verantwortlich praktizieren zu können.
2.2.2. Die theologische Anfrage an eine pastorenzentrierte Betreuungskirche
Darüber hinaus darf sich ein verantwortlicher Gemeindeaufbau aber auch in theologischer Perspektive nicht begnügen mit der beschwichtigenden Feststellung, dass bislang die ausgeprägte Betreuungsstruktur die treue
Gemeindeverbundenheit der Mitglieder gewährleistet hat. Freilich steht sogar das Strukturpapier selbst in der Gefahr, den Gemeinden eine solche einseitige Betreuungsstruktur zuzuweisen. Betont wird ja die
(sicherlich wünschenswerte) Professionalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; die Gemeindeglieder selbst werden dann aber mehr oder weniger als Objekte gemeindlichen Handelns begriffen. Der Begriff der
„Mitgliederorientierung“ birgt die Gefahr in sich, Gemeinde als eine Ansammlung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu verstehen, die den Mitgliedern (anders ausgedrückt: den Kunden) ein möglichst adäquates
Angebot unterbreiten.
Gemeinde im neutestamtlichen Sinne muss dagegen viel mehr als Gemeinschaft der Gläubigen verstanden werden. Kirche ist Ereignis, nichts „Gemachtes“. Jedes Glied der Gemeinde ist deshalb zunächst mit seinen
Wünschen und Ideen ernst zu nehmen – das wird in der Vorlage durchaus mit Recht betont: Auch die „nur“ Kirchensteuer zahlenden Mitglieder sind deshalb zu achten. Das bedeutet aber auch, dass jedes
Glied der Gemeinde selbst Verantwortung trägt für die Gestalt, die Gemeinde vor Ort gewinnen kann. Gottesdienstbesucher sind also zunächst nicht „betreute“ Mitglieder, denen einen möglichst breites und
vielfältiges Angebot zu unterbreiten ist. Vielmehr sind Gottesdienstbesucher selbst schon Mitarbeitende in den Gemeinden. Dieser theologisch begründete Ansatz ist ein Perspektivenwechsel gegenüber dem Strukturpapier
der Landeskirche und kommt etwa auch in dem Arbeitspapier „Evangelische Kirche im ländlichen Brandenburg auf dem Weg zum Jahre 2010" zum Ausdruck.
Zu überlegen ist also, inwiefern die Strukturen einer volkskirchlichen Betreuungskirche zu einer echten Beteiligungskirche weiterentwickelt werden können.
Darüber hinaus ist aus theologischer Perspektive auch die Beschränkung des gemeindlichen Horizontes auf die Ortsgemeinde kritisch zu überprüfen. Keine Gemeinde kann für sich allein leben. Alle Gemeinden sind
eingebunden in die Solidarität der Gemeinden aus Schwestern und Brüdern im Glauben an den einen Herrn. Alle Gemeinden sind als Teil der einen Kirche Jesu Christi aufeinander gewiesen. Sie sind zu gegenseitiger
Hilfe, Gesprächs- und Kooperationsbereitschaft verpflichtet. Das muss das Verhältnis von unmittelbaren Nachbargemeinden, aber auch das Verhältnis der Gesamtheit der Gemeinden im Kirchenkreis bestimmen.
2.3. Konsequenzen für den Reformprozess
Nach dem bisher Gesagten sind folgende Aspekte festzuhalten:
a) Die personale Struktur des Pfarramtes in ländlicher Region ist so weit wie möglich beizubehalten. Die Menschen in den Gemeinden brauchen angesichts der besonderen Situation einen
verlässlichen und vertrauten Gesprächspartner, der aber zugleich auch eine Position außerhalb der festgefügten Dorfstruktur einnehmen kann. Das notwendige Miteinander von Vertrautheit und Distanz kann aber im
wesentlichen nicht durch ehrenamtliche Kräfte, sondern allein durch professionell geschulte und von außen in die Dörfer kommende Personen gewährleistet werden. Dieser Gedanke wurde im Kirchenkreis Wittgenstein
insofern ernst genommen, als im Zuge der Einsparungsmaßnahmen nicht die Gesamtzahl der Pfarrstellen, sondern lediglich deren Umfang reduziert wurde. Das Prinzip der flächendeckenden Versorgung vor Ort ist damit
aufrecht erhalten worden.
b) Zugleich muss nach Wegen gesucht werden, den Gemeinden verstärkt zu einer eigenverantwortlichen, mündigen Beteiligungsstruktur zu verhelfen. Der Gedanke der solidarischen Kooperation
unterschiedlicher Gemeinden als Teile der einen Kirche Jesu Christi ist dabei fruchtbar zu machen. Der Kirchenkreis Wittgenstein hat sich an dieser Stelle bereits auf den Weg gemacht. Zwei Beispiele seien genannt:
- Durch die Jugendarbeit hat sich ein Bezirkssystem ergeben. Hier haben sich Gemeinden über ihre Grenzen hinaus zusammengeschlossen. Hauptamtlich Mitarbeitende leiten in den Gemeinden
ehreamtlich Mitarbeitende an. Am Ende dieses Prozesses können lebendige Gruppen von Menschen aus den Gemeinden stehen. Hier wird der eben beschriebene Prozess also vorweggenommen: Mit einer beschränkten Zahl an
hauptamtlich Mitarbeitenden, deren Ressourcen effizient ausgenutzt werden, können durch die Vermittlung von einer größeren Zahl von ehrenamtlichen Kräften aus den Gemeinden lebendige Strukturen geschaffen werden.
- Im Bereich der Bezirke wurde in der jüngsten Vergangenheit auch die Strukturreform unseres Kirchenkreises beraten. Gemeinden haben sich zu übergreifenden Interessensverbänden
zusammengeschlossen: die Hochsauerlandgemeinden kooperieren intensiv in ihrem Bemühen, die Zugehörigkeit zum Kirchenkreis Wittgenstein zu gewährleisten; die Gemeinden im Bereich Raumland haben zu
einvernehmlichen, gemeinsamen Lösungen bei der Verteilung der Pfarrstellen gefunden; die Gemeinden des Bezirkes Eder- und Elsofftal haben wiederholt gemeindeübergreifende Maßnahmen initiiert (Presbytertage,
Zusammenführung der Kindergottesdiensthelferkreise, der Frauenkreise, Koordinierung der Passionsandachten und Gottesdienste etc.).
2.4. Auf dem Weg von einer Betreuungs- zur mündigen Beteiligungskirche
Dieser einmal begonnene Weg muss konsequent und verstärkt in allen Bereichen des Kirchenkreises weiterverfolgt werden. Dazu kann das Strukturpapier wertvolle Anregungen liefern.
- Anzustreben wäre zunächst eine enge Kooperation von zwei bis drei Gemeinden; denkbar (wenn auch nicht zwingend notwendig) wäre am Ende eines solchen Prozesses durchaus auch eine Fusion
solcher Gemeinden. Noch größere Verbände sind unter den hiesigen Voraussetzung schwierig: Das Strukturpapier entwickelt auf S. 73 etwa eine konkrete Struktur für die Kirche in ländlicher Region. Danach hätte
solch ein Verbund mindestens 4000 Gemeindeglieder. Dem entsprächen in unserer Region aber nicht zwei bis vier Predigtstätten wie unterstellt, sondern etwa im Bereich Eder- und Elsofftal umfasste diese
Verbundgröße neun Predigtstätten. Für den Bereich des Hochsauerlandes sind aufgrund der Diasporasituation und der damit verbundenen Flächenstruktur hier noch einmal eigenständige Überlegungen anzuknüpfen.
- Erst solche Mehrpfarrstellenverbände ermöglichen eine teamorientierte und in Aufgabenfelder spezialisierte Kooperation. Zugleich ermöglichte eine solche Struktur künftig eine
beweglichere und damit zügigere Neubesetzung mit Pfarrern und Pfarrerinnen. Arbeiten etwa künftig eine große und eine kleine Gemeinde zusammen und könnten diese Gemeinden gemeinsam über 1,5 Pfarrstellen
verfügen, so wäre eine Besetzung mit zwei 75-Prozent-Stellen wesentlich praktikabler als die mühsame Suche nach Bewerbern für eine 50-Prozent-Pfarrstelle.
- Neben der festen seelsorgerlichen Zuordnung könnten durch Koordination einzelne Bereiche der Gemeindeverbände vernetzt und Arbeitsbereiche damit spezialisiert werden. Denkbar ist dies
etwa im Bereich der Frauenhilfen, der Presbyterfortbildung, der Öffentlichkeitsarbeit (Gemeindebrief) oder der Kindergottesdienst-Arbeit. Kompetenzen würden so über die Gemeindegrenzen hinaus vernetzt,
vorhandene Ressourcen effektiver ausgenutzt.
- Eine wesentliche Entzerrung könnte die Möglichkeit darstellen, die Gemeindeverwaltung gemeinsam zu organisieren. Ein gemeinsames Gemeindebüro, das dann regelmäßiger als bisher besetzt
wäre, könnte zu einer echten Anlaufstelle für Ratsuchende etwa bei Terminabsprachen werden. Gemeindeglieder, die Kontakt suchen, müssen dann nicht mehr mit dem Anrufbeantworter der permanent abwesenden
Einzelpfarrerinnen und -pfarrer kommunizieren, sondern haben eine verlässliche und erreichbare Anlaufstelle.
- Besondere Chancen birgt eine übergemeindliche Kooperation auch im Bereich der Konfirmandenarbeit. Sicher hat es seine Vorteile, dass die KU-Gruppen bei uns in der Regel nur sehr klein
sind. Deutlich wird aber auch, dass eine umfassende und durchgängige Betreuung von achtköpfigen Gruppen weder für die Unterrichtenden effizient noch für die Unterrichteten hilfreich ist. Denkbar wäre etwa die
regelmäßige Vernetzung solcher Kleinstgruppen durch miteinander koordinierte Blockphasen. Die Einbindung ehrenamtlicher Mitarbeiter in die KU-Arbeit ist verstärkt zu fördern.
- Gemeindevernetzungen erleichtern ebenfalls die Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen, deren Zuständigkeit in der Regel über bisherige Gemeindegrenzen hinausreicht. Gerade in einer
verstärkten Pflege der bislang mitunter vernachlässigten Kontakte zu Kindern und Jugendlichen im Raum der Schule ergeben sich unverzichtbare Chancen für eine Kirche der Zukunft.
- Über solche enge Verbünde von zwei bis drei Gemeinden hinaus können regelmäßig umfassendere Kooperationen im gesamten Bezirk initiiert werden. Dazu gehört etwa auch die umfassendere
Koordination der Gottesdienste. Hilfreich ist diese Zusammenarbeit aber insbesondere, wenn auswärtige Referentinnen oder Referenten im Bereich der Mitarbeiterschulung eingeladen werden sollen.
- Mit solchen übergreifenden Kooperationsstrukturen können Herausforderungen, die die moderne Gesellschaft auch an die Gemeinden stellt, konstruktiv angenommen werden. Unumgänglich wird
etwa die Frage sein, wie sich die Gemeinden der Entwicklung des neuen Mediums Internet stellen werden. Hier sind eigenständige, sich allein auf den Bereich einer Dorfgemeinde bescheidende Ansätze völlig
unpraktikabel. Nur in größeren Verbänden können sich die Gemeinden solchen Herausforderungen der modernen Gesellschaft verantwortlich stellen.
- Solche Schritte auf dem Weg zu einer mündigen Gemeinde sind im Rahmen des gegenwärtigen Reformprozesses personal vermittelt und deshalb abhängig von konkreten Personen vor Ort,
insbesondere von den Inhaberinnen und Inhabern der einzelnen Pfarrstellen, aber auch von den Vorstellungen der jeweiligen Presbyterinnen und Presbyter. Diese Abhängigkeit von einzelnen Personen ist auf Dauer zu
überwinden. Es müssen feste Organisationsstrukturen entwickelt werden, die etwa mit einem Wechsel von Pfarrerinnen und Pfarrern oder der Umbesetzung von Presbyterien nicht immer wieder neu in Frage gestellt
werden. Dienstanweisungen müssen so überarbeitet werden, dass sowohl die grundsätzliche Notwendigkeit wie auch konkrete Strukturen von Kooperationen in gewissem Maße festgeschrieben sind. Verabredungen zwischen
einzelnen Gemeinden sollten in Form von Verträgen schriftlich fixiert werden. Nur so sind verlässliche, dauerhafte Strukturen möglich.
2.5. Fazit
Der eben skizzierte Weg kann dazu verhelfen, immer knapper werdende professionelle Ressourcen des Pfarramtes effektiver und unter den gegebenen Einschränkungen immer noch möglichst
flächendeckend auszuschöpfen. Damit werden die Chancen wahrgenommen, die die personale Struktur des Pfarramtes in ländlicher Region immer noch in sich trägt.
Zugleich muss dieser Prozess zum Ziel haben, dass die Gemeinden durch Vernetzung und daraus resultierendem Kompetenzgewinn sowie durch verstärkte Verantwortungsübernahme von ehrenamtlich
Mitarbeitenden befähigt werden, selbständige, nicht mehr immer und notwendig ausschließlich pastoral betreute Arbeit zu leisten – das wäre ein Schritt zu einer mündigen Gemeinde.
3. Auf dem Weg zu partnerschaftlicher Kooperation – Stellungnahme zum Strukturpapier aus kreiskirchlicher Sicht
3.1. Die presbyterial-synodale Ordnung
„Von der Einzelgemeinde zur Gesamtkirche geht der Weg ... Das ist die erste Aussage, die zur Erklärung des schwierigen Wortbildes presbyterial-synodaler Ordnung gemacht werden
muss.“ (Begleitbuch für die Arbeit im Presbyterium: „Gemeinde leiten“, S. 165). Auf diese breite Mitwirkungsmöglichkeit unserer Kirche können wir nicht verzichten. Deshalb gilt es, die Menschen
entsprechend zu qualifizieren. Die Impulse des Strukturpapiers im Hinblick auf Fortbildungsmöglichkeiten für Presbyterinnen und Presbyter nehmen wir daher dankbar auf. Zudem sehen wir die Notwendigkeit einer
Überprüfung der presbyterial-synodalen Ordnung, um Doppelungen zu vermeiden und zügigere Entscheidungen zu ermöglichen. Die notwendige neue Balance darf aber nicht zur Aushöhlung der Ordnung führen. Allen Gemeinden
vor Ort muss die Möglichkeit der Meinungsäußerung und der Mitwirkung auch weiterhin grundsätzlich eingeräumt werden. Dies schließt auch in Zukunft die Freiheit ein, in Ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständig
zu entscheiden.
3.2. Gestaltungsraum
Der Kirchenkreis Wittgenstein sagt „Ja“ zum Gestaltungsraum der Kirchenkreise Siegen und Wittgenstein. Das „Ja“ zum diesem Gestaltungsraum wird deutlich durch die
Fusion des Kreiskirchenamtes Wittgenstein und des Kreiskirchenamtes Siegen zu einem gemeinsamen Kreiskirchenamt. Wir erinnern daran, dass die Kreissynode des Kirchenkreises Wittgenstein am 01.12.1999 in Bad Laasphe
mit Beschluss Nr. 4 beschlossen hat, dass die Kirchengemeinden des HSK-Bezirkes im Kirchenkreis Wittgenstein verbleiben müssen. Die Gestaltung der Fusion wird aber noch einige Zeit Kräfte im Kirchenkreis
binden.
Das „Ja“ zum genannten Gestaltungsraum erfolgt auch aufgrund langjähriger, positiver Erfahrungen der Kooperation, z. B. im
Bereich
- Haus Nordhelle
- Kindergartenfachberatung
- Qualitätssicherung der Kindergärten
- Reformierte Konferenz Südwestfalen
- Telefonseelsorge
- Rechnungsprüfungswesen.
- Regionalkonvent Südliches Westfalen der Klinikseelsorge
- Regionaler Arbeitskreis für Mission und Ökumene Südwestfalen
Weitere Kooperationsmöglichkeiten sind auszuloten. Beide Kirchenkreise können auf der Ebene der synodalen Dienste davon profitieren.
Ziel aller Kooperationen ist jedoch nicht eine Fusion der Kirchenkreise Wittgenstein und Siegen. Neben den Wunden, die die kommunale Verschmelzung des Altkreises Wittgenstein mit dem
Kreis Siegen gerissen hat und die bei vielen Menschen in den Gemeinden noch nicht vernarbt sind, spricht für die Beibehaltung der Eigenständigkeit beider Kirchenkreise die relative Überschaubarkeit unseres
Kirchenkreises in seiner jetzigen Größe. Gerade für die Strukturreformen, die wir auf Gemeinde- und Bezirksebene anstreben, bleibt eine überschaubare und mit transparenten Kommunikationsstrukturen ausgestattete
Kirchenkreisebene unabdingbare Voraussetzung.
Kooperation – jedoch im wesentlich geringeren Maße – besteht auch mit dem Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg (Haus Nordhelle). Weitere Möglichkeiten der Zusammenarbeit ergeben
sich vielleicht sporadisch. Da aber einerseits der Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg sich noch im Aufbau befindet und eine Ausweitung nach Süden nicht im Blick hat und andererseits die Kirchenkreise Wittgenstein
und Siegen durch die Gestaltung ihrer Fusion viele Kräfte gebunden haben, ist der Gedanke an eine Ausweitung des Gestaltungsraumes XI um den Kirchenkreis Lüdenscheid-Plettenberg z. Zt. außerhalb der Diskussion.
3.3. Die Hochsauerland-Gemeinden im Kirchenkreis Wittgenstein
Der Kirchenkreis Wittgenstein bringt seine gegenwärtige Größe in den Gestaltungsraum ein, also auch seine HSK-Gemeinden. Für die Zugehörigkeit der drei HSK-Gemeinden
Gleidorf, Dorlar und Winterberg zum Kirchenkreis Wittgenstein sprechen:
- Begegnung von Menschen mit unterschiedlichen religiösen Erfahrungen (reformiert-lutherisch, Mehrheitssituation, Diasporasituation):
Im Gespräch wird die
eigene Form des Glaubens bewusst. Diese Begegnungen erfolgen besonders im Bereich der Frauen- und Jugendarbeit und fruchtbarer Mitarbeit von Gemeindegliedern der HSK-Gemeinden in allen Gremien des Kirchenkreises.
- Verantwortlichkeit füreinander
Die Verantwortlichkeit für das Martinswerk in Dorlar und die Verbundenheit des Martinswerkes zum Kirchenkreis Wittgenstein
drückt sich durch die Vorstandsarbeit des Superintendenten, durch Partnerschaft einzelner Gemeinden zu Dorlar, in kreiskirchlicher Kollekte und der Mitgliedschaft des Martinswerkes im Diakonischen Werk im
Kirchenkreis Wittgenstein e.V. aus.
- Das Argument „Angleichung an die politischen Grenzen“ ist nicht zwingend, denn die Zuständigkeiten sind nicht eindeutig. So sind die Wahlkreise für die
Landtags- und Bundestagswahlen nicht deckungsgleich mit den Kreisgrenzen.
- Gewachsene Traditionen:
Zwar gehören die drei Hochsauerland-Gemeinden kommunal einem anderen Kreis an, sie sind jedoch im Zeitraum 1867 – 1947
entstanden und ihre Anfänge sind begründet in der Übersiedlung evangelischer Gemeindeglieder aus Wittgenstein ins Hochsauerland. Sie wurden außerdem bis zur Gründung eigener Gemeinden pastoral von Wittgenstein
aus versorgt. Die kirchliche Gemeinschaft zwischen den Gemeinden des Altkreises Wittgenstein und denen des HSK-Kreises ist über Jahrzehnte gewachsen und hat sich bewährt. Für den Südbereich des
Kirchenkreises Wittgenstein mit seinem in weiten Bereichen traditionell reformiert geprägten Bekenntnisstand ist es ein großer Gewinn, dass die Gemeinden des Hochsauerlandkreises in ihrer Diaspora-Situation und
ihrer lutherischen Prägung zur Gemeinschaft der Kirchengemeinden in Wittgenstein gehören. Die Enge von Bekenntnisständen wird aufgebrochen; man sieht über den eigenen „Tellerrand“.
Deshalb stimmt die Synode dem KSV-Beschluss vom 13.12.2000 zu, der besagt, dass der Beschluss des Struktur- und Planungsausschusses der Landeskirche mit der Aussage,
dass für die Einrichtung von Gemeinden und Kirchenkreisen Städte- und Gemeindegrenzen nicht durchschnitten werden dürfen, nicht als zwingend zu betrachten ist. Sollte dieses Kriterium allerdings angewandt
werden, so müssten die Stadtteile Winterbergs in ihrer Gesamtheit dem Kirchenkreis Wittgenstein zugeordnet werden, da sowohl das Zentrum als auch der flächenmäßig größte Teil der Stadt Winterberg heute zum
Kirchenkreis Wittgenstein gehören.
Bei diesem Verfahren ist die presbyterial-synodale Ordnung zu beachten.
3.4. Das Selbstverständnis des Kirchenkreises Wittgenstein
Bei der Visitation des Kirchenkreises Wittgenstein im Jahr 1999 wurde die Vielfalt und Eigenständigkeit der Gemeinden kritisch betrachtet. Für den Kirchenkreis ist dies jedoch Teil seines
Profils. Dass sich die Gemeinden solidarisch tragen, zeigen insbesondere Beschlüsse über die Verteilung von Finanzen, um Arbeitsfelder in einzelnen Gemeinden zu ermöglichen, die sonst dort aus finanziellen Gründen
nicht möglich wären (z. B. Kindergartenarbeit, Jugendarbeit).
Die Vorlage regt auch für die kreiskirchliche Ebene eine „Kultur der Wahrnehmung“ an. Hier ist der KSV insbesondere auch für seine eigene Arbeit in der Pflicht. Er hat nachzudenken
über die Qualifizierung seiner Mitglieder, Aufgabenteilung und Delegation von Zuständigkeiten. Nur so kann eine angemessene Begleitung der einzelnen Gemeinden erfolgen. Nur so können die Gemeinden in ihrer
Einzigartigkeit gestärkt werden und ihre Stärke im Zusammenspiel aller Gemeinden angemessen fruchtbar gemacht werden. Die Überschaubarkeit des bestehenden
Kirchenkreises erleichtert diese „Kultur der Wahrnehmung“.
Insbesondere ist uns die Wahrnehmung der funktionalen Dienste im Kirchenkreis Wittgenstein ein Anliegen.
Wir wünschen uns eine stärkere Vernetzung und wechselseitige Zuordnung gemeindlicher und funktionaler Dienste und Arbeitsbereiche.
4. Auf dem Weg zu verantwortlicher Selbstbestimmung? – Stellungnahme zur Vorlage des neuen Finanzausgleichsgesetzes aus der Sicht des Kirchenkreises Wittgenstein
Die Kirchengemeinden im Kirchenkreis Wittgenstein sowie der Kreissynodalvorstand lehnen die Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes in der vorgelegten Form ab. Durch das neue Finanzausgleichsgesetz wird das
Finanzproblem unserer Landeskirche nicht behoben. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass die finanziellen Probleme an die Kirchenkreise und Gemeinden weitergeleitet werden, ohne dass geregelt ist, in welcher Weise
Kirchenkreise und Gemeinden in Zukunft an der Personalplanung für Theologinnen und Theologen beteiligt sind.
Wir unterstützen aber grundsätzlich die Absicht, die Planung der Pfarrstellen auf die Kirchenkreis-Ebene zu verlagern. Nur auf dieser Ebene kann eine sachgemäße Planung unter Berücksichtigung der strukturellen
Rahmenbedingungen des jeweiligen Kirchenkreises gewährleistet werden.
Allgemeine Voraussetzung dafür ist die Veränderung des Pfarrstellenbesetzungsrechtes, um Handlungsmöglichkeiten für die Kirchenkreise zu erreichen. Dazu gehört auch, dass bei der Einweisung der PfarrerInnen i.E. in
die Kirchenkreise die örtlichen Gegebenheiten noch stärker als bisher berücksichtigt werden und eine gleichmäßigere Verteilung auf die einzelnen Kirchenkreise angestrebt wird.
Insbesondere bedarf eine solche Regelung aber auch eines angemessenen finanziellen Planungsspielraumes. Es kann nicht angehen, dass durch diese Neuregelung die Verteilungsprobleme lediglich von der landeskirchlichen
auf die kreiskirchliche Ebene verschoben werden. Wir wollen nicht zu Verwaltern eines Defizits werden und zur „Abwicklung“ des Kirchenkreises anleiten, sondern wir wollen durch aktive Pfarrstellenplanung die
Verantwortung dafür übernehmen, den Gemeinden auf dem zuvor beschriebenen Weg zu neuer Mündigkeit zur Seite zu stehen.
Aus der Sicht unseres Kirchenkreises ist deshalb besonders zu fordern: Zur Planungssicherheit gehört für den Kirchenkreis Wittgenstein eine rechtliche Dauerregelung, nicht jedoch nur eine finanzielle Zusage
für eine Übergangszeit, wie dies bisher angedacht ist. Es ist nicht hinnehmbar, dass die im Kirchenkreis Wittgenstein, unter anderem aufgrund der besonderen Siedlungsstruktur bedingte, überdurchschnittliche
Pfarrstellendichte zu einer Abhängigkeit von nicht gesetzlich fixierter Finanzzuweisung führt.
Auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung und im Rahmen einer Gleichbehandlung aller Kirchenkreise ist es auch für den Kirchenkreis Wittgenstein unverzichtbar, dass die im Kirchenkreis und den Kirchengemeinden
notwendigen Pfarrstellen auf der Basis einer gesicherten Kirchensteuerzuweisung finanziert werden können. Nur so kann auch in Zukunft Rechtssicherheit für den Kirchenkreis gewahrt werden. Eine mögliche
Planungssicherheit, die der § 10 Abs. 2 für den Kirchenkreis Wittgenstein zu geben scheint, wird relativiert durch § 12 Abs. 3. Die hier beschriebene dreijährige Übergangsbeihilfe für
jede rechnerisch aufzuhebende Pfarrstelle kann keine Ausgleichslösung sein.
Vielmehr muss eine klare, zukünftig eindeutige Regelung zur Sicherung der notwendigen Kosten der Pfarrstellen erfolgen.
Zu den notwendigen Faktoren, die bei der Neuberechnung des Finanzverteilungsschlüssels unbedingt zu berücksichtigen sind, gehören:
- Die besondere Flächengröße von Pfarrbezirken und die besonderen Siedlungsstrukturen in unserer Region.
- Der Kirchenkreis Wittgenstein und seine Kirchengemeinden haben historisch gewachsene Strukturen und Aufgaben, die nicht mit denen größerer Städte oder Ballungsräume vergleichbar sind.
- Unsere Einzelpfarrstellen weisen oftmals eine Vielzahl von zu betreuenden Predigtstätten auf.
- Zu unseren Gemeinde gehören oftmals gleich mehrere, weitgehend eigenständige Dörfer, in deren Sozialstrukturen sich die Pfarrerinnen und Pfarrer jeweils gesondert und umfassend
einfinden müssen.
- In der personalen Struktur des Pfarramtes in unserer Region werden seitens der Gemeindeglieder ganz besondere Ansprüche und Erwartungen an die Pfarrerinnen und Pfarrer gestellt, die
mit dem Dienst in städtischen Regionen nicht zu vergleichen und dort schon lange verloren gegangen sind (z.B. Trauerbegleitung in Form von Aussegnungen, kontinuierliche Begleitung aller Generationen …).
- Die traditionelle, personale Struktur des Pfarramts in ländlicher Region und das dadurch bewahrte Treueverhältnis der Menschen zur Gemeinde bieten besondere Chancen
für den Gemeindeaufbau, die gerade angesichts der allseits beklagten, wachsenden Säkularisierung und Individualisierung nicht preisgegeben werden dürfen.
Ausführlicher dargestellt wurden diese besonderen Umstände bereits im gemeindetheologischen Teil (2.). Nur durch die Berücksichtigung solcher konkreter und die Situation vor Ort achtender Faktoren kann die
fälschliche Charakterisierung unseres Kirchenkreises als eines „Almosen-Empfängers“ überwunden werden, wie sie durch eine Übergangsbeihilfe oder die geplante Sonderregelung entstehen würde. Aus Sicht des
Kirchenkreises Wittgenstein ist es deshalb unabdingbar erforderlich, dass im Rahmen einer ausgleichenden Gerechtigkeit (und das gilt insbesondere auch für den kirchlichen Finanzausgleich) diese besonderen Strukturen
unserer Region Berücksichtigung finden. Nur so kann Gerechtigkeit im umfassenden Sinn definiert sein.
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